Dr. med. Peter Baumann und Nationalrat Daniel Vischer im Gespräch mit Michael Vogt
Das Schweizerische Bundesgericht hat schon 2007 und damit weit fortschrittlicher als in der BRD das Recht eines Menschen, Art und Zeitpunkt der Beendigung seines eigenen Lebens zu bestimmen, als europäisch garantiertes Grundrecht anerkannt und gleichzeitig grundsätzlich Psychischkranken denselben Anspruch wie allen anderen Menschen gewährt, sofern sie urteilsfähig sind. Gleichzeitig hat es ein Begehren um Beseitigung der Rezeptpflicht für das für einen begleiteten Suizid benötigte Mittel abgewiesen.