Suizidhilfe – Nachdenken über ein Tabu-Thema
Michael Vogt im Gespräch mit Dr. med. Peter Baumann und Nationalrat Daniel Vischer.
Das Schweizerische Bundesgericht hat schon 2007 und damit weit fortschrittlicher als in der BRD das Recht eines Menschen, Art und Zeitpunkt der Beendigung seines eigenen Lebens zu bestimmen, als europäisch garantiertes Grundrecht anerkannt und gleichzeitig grundsätzlich Psychischkranken denselben Anspruch wie allen anderen Menschen gewährt, sofern sie urteilsfähig sind. Gleichzeitig hat es ein Begehren um Beseitigung der Rezeptpflicht für das für einen begleiteten Suizid benötigte Mittel abgewiesen.
Das Schweizer Bundesgericht hielt damals wörtlich fest:
- «Zum Selbstbestimmungsrecht im Sinne von Art. 8 Ziff. 1 EMRK gehört auch das Recht, über Art und Zeitpunkt der Beendigung des eigenen Lebens zu entscheiden; dies zumindest, soweit der Betroffene in der Lage ist, seinen entsprechenden Willen frei zu bilden und danach zu handeln.»
- «Es ist nicht zu verkennen, daß eine unheilbare, dauerhafte, schwere psychische Beeinträchtigung ähnlich wie eine somatische ein Leiden begründen kann, das dem Patienten sein Leben auf Dauer hin nicht mehr als lebenswert erscheinen läßt. Nach neueren ethischen, rechtlichen und medizinischen Stellungnahmen ist auch in solchen Fällen eine allfällige Verschreibung von Natrium-Pentobarbital nicht mehr notwendigerweise contraindiziert und generell als Verletzung der medizinischen Sorgfaltspflichten ausgeschlossen.»
Suizid gab es seit je, es gibt ihn überall. Durch rigorose Unterdrückung moralischer oder strafrechtlicher Art ließ sich ein Verbot wohl teilweise, aber nie ganz durchsetzen. In wohlhabenden oder reichen Gesellschaften ist Suizid häufiger. Das wird meist beklagt und als Zeichen für deren Dekadenz gesehen. Man kann es auch anders werten: Um sein Leben reflektieren, bedenken, bezweifeln zu können, braucht man einen gewissen Spielraum, innere und äußere Freiheit. Wer unmittelbar um sein Leben arbeitet oder kämpft, hat diesen nicht. Wer sich mit aller Kraft anklammern muß, kann nicht gleichzeitig weglegen oder wegwerfen. So ist Suizid auch ein Kulturgut.
Das in vielen Ländern Europas mit dem üblichen Totschlags «argument» mit dem Vergleich mit dem Nationalsozialismus tabuisierte Thema erfordert eine sachliche und eine sachgerechte Debatte, in der es darum geht:
- daß suizidale Menschen einen unvoreingenommenen Gesprächspartner finden,
- daß die oft schrecklichen Dauerschäden nach mißglückten Suizidversuchen vermieden werden,
- und daß Menschen, die das wollen, Beistand beim Suizid finden.




