Start Politik Gesellschaft Geld Nein zum Biometriezwang in der Schweiz
Thaler und Buchwalder mit Michael Vogt
Elias Thaler und Julian Buchwalder im Gespräch mit Michael Vogt.

Erst 2003 und 2006 wurden neue Schweizer Pässe eingeführt, welche die höchsten Anforderungen erfüllen und sie zu einem der fälschungssichersten Dokumente weltweit machen. Nun wollen Bundesrat und Parlamentsmehrheit ab 1.3.2010 alle neuen Schweizer Pässe und in der Folge auch alle Identitätskarten mit biometrischen Daten versehen und diese auf einem RFID-Chip speichern.

Dies obwohl unzählige Experten auf die gravierenden Sicherheitsmängel der RFID-Technologie hinweisen und von einer Verwendung in Pass und Identitätskarte abraten, weil dadurch ein sicheres Dokument unsicherer würde.

Ausländische Behörden und sogar Privatunternehmen wie Transportunternehmen, Flughafenbetreiber und „andere geeignete Stellen“ sollen Zugriff auf die Daten auf dem Chip erhalten. Was diese mit den abgefragten Informationen machen, kann niemand mehr kontrollieren. Informatiker und Datenschützer schlagen Alarm. Zudem sollen alle biometrischen Daten der Bürgerinnen und Bürger in einer zentralen Datenbank des Bundes gespeichert werden - dies wäre heute mit Ausnahme von Frankreich europaweit einmalig. Erst am 4.12.2008 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg in einem Gerichtsurteil entschieden, dass die Speicherung von DNA-Daten und Fingerabdrücken unter bestimmten Voraussetzungen gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst und die Regierung von Grossbritannien zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt.

Der Bundesrat begründet diesen neuen “Pass 2010″ mit dem Schengen-Abkommen. Doch dort ist keine Rede davon, dass die Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert werden müssen. Es ist dort auch keine Rede davon, dass biometrische Identitätskarten erstellt werden müssen. Die Schweizer Bürgerinnen und Bürger dagegen will man jetzt nebst biometrischen Pässen auch zu Identitätskarten mit Fingerabdrücken, Fingerabdruckdatenbank und RFID-Chip zwingen. Bundesrat und Parlament gehen mit diesem Bundesbeschluss weit über die Forderungen der EU und der USA hinaus. Sie zwingen damit alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, ihre biometrischen Daten unwiderruflich abzuliefern, sobald ein neuer Pass oder eine neue Identitätskarte benötigt wird. Der Nationalrat hat sogar in einer separaten Abstimmung einen Antrag abgelehnt, dass auf Verlangen der antragstellenden Person die Daten betreffend die Fingerabdrücke im Informationssystem gelöscht werden könnten.

Das Schengenanabkommen ist – entgegen anderslautender Behauptungen - bei einem Nein zum Bundesbeschluss nicht gefährdet. Der Bundesbeschluss geht weit über die Forderungen von Schengen hinaus. Die EU-Mitgliedstaaten Irland, Dänemark sowie das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland beteiligen sich auf eigenen Wunsch nicht an der EG-Verordnung über Pässe und Reisedokumente, die für alle diese Staaten somit nicht bindend oder anwendbar ist. Bei einem Nein muss der Bundesrat dem Parlament einen neuen Bundesbeschluss vorlegen, der den Volkswillen besser berücksichtigt als die derzeitige Fassung.

Auch die Reisefreiheit ist bei einem Nein zum Bundesbeschluss nicht gefährdet. Nicht einmal die USA verlangen für die Einreise zwingend einen biometrischen Paß. Für Reisen in die USA ohne biometrischen Pass wird wie für viele andere Länder einfach ein Visum benötigt. Bei Aufenthalten in den USA von mehr als 90 Tagen ist übrigens sogar mit einem biometrischen Pass zwingend ein Visum nötig.


 
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